Mediationsbedingungen des Vereins fairmittelt e.V. am Amtsgericht Hannover

Parteien, die sich zu einer Mediation mit Mediatoren des Vereins fairmittelt e.V./ Mediationsbüro am Amtsgericht Hannover entschließen, akzeptieren das im folgenden dargestellte Grundverständnis sowie die dargestellten Bedingungen, die einem Mediationsverfahren zu Grunde liegen.

Mediation (Vermittlung) ist ein außergerichtliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung und Prozessbegleitung, bei dem die Parteien mit Unterstützung der Mediatoren einvernehmliche Absprachen und verbindliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. Die Mediatoren helfen dabei, die von den Parteien vorgegebenen Themen zu strukturieren, die Streitpunkte herauszuarbeiten und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Abgesehen von allgemeinen Rechtsinformationen findet eine Rechtsberatung nicht statt.

Die Mediatoren sind für die Struktur und den Verlauf der Mediationssitzungen verantwortlich. Die Mediatoren sind zur Allparteilichkeit verpflichtet. Sie unterstützen die am Mediationsverfahren Teilnehmenden in ihrer Kommunikation und helfen ihnen dabei, ihre Interessen in angemessener Weise und in ausreichendem Umfang darzustellen. Für die Inhalte und die Lösungen sind die Parteien selbst verantwortlich.

Es ist notwendig, während des Mediationsverfahrens alle Informationen und Interessen offen zu legen, die für eine faire und bedürfnisgerechte Lösung wichtig sind. Der Inhalt des gesamten Mediationsverfahrens und der geführten Gespräche ist vertraulich. Die Mediatoren unterliegen der Schweigepflicht. Die Parteien werden die Mediatoren nicht als Zeugen in einem möglichen gerichtlichen Verfahren benennen. Während des Mediationsprozesses werden gerichtliche Aktivitäten nicht ohne vorherige Ankündigung unternommen.

Die Mediation ist ein freiwilliger Prozess. Sowohl die Parteien als auch die Mediatoren haben das Recht, das Mediationsverfahren zu beenden.

Während der Mediation verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der üblichen Gesprächsregeln (u.a. jeder spricht nur für sich selbst, jeder kann ausreden, keiner redet ausufernd und es werden keine Beleidigungen ausgesprochen).

Die Mediationen werden grundsätzlich durch zwei Mediatoren (Co-Mediation) durchgeführt. Die Kosten werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, wird das Honorar von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.