Fallbeispiel einer Wirtschaftsmediation – Musikplagiat
Zwischen einem Musiker und einer Band ist ein Streit um die Verwendung einer Melodiefolge entbrannt. Der Musiker wirft der Band vor, Melodiepassagen aus einem von ihm komponierten Musikwerk in einem eigenen Song verarbeitet zu haben, ohne hierzu seine Erlaubnis eingeholt zu haben. Die Mitglieder der Band bestreiten dies und werfen dem Musiker ihrerseits vor, sich nicht an vereinbarte Nutzungszeiten des gemeinsamen Studios und andere damit im Zusammenhang stehende Verpflichtungen gehalten zu haben.
In der Mediation stellt sich heraus, dass die aktuellen Streitigkeiten nur die Spitze des Eisberges eines bereits seit Jahren bestehenden Dauerstreits sind, der seinerzeit durch die Trennung des Musikers von der Band und die sich daran anschließenden unterschiedlichen künstlerischen Erfolgsgeschichten ausgelöst worden ist. Nachdem sich die Beteiligten hierüber klar geworden sind, gelingt es ihnen, über ihre künstlerischen Vorstellungen und Wünsche wieder offener zu reden und Ideen für eine mögliche Zusammenarbeit zu entwickeln. Hinsichtlich des Konflikts um die Melodienfolge kann eine Einigung erzielt werden (der Musiker arrangiert den Song neu und wird künftig namentlich mit benannt). Die weiteren Streitpunkte sehen die Beteiligten in Folge der Mediation im Wesentlichen als erledigt an.
Ein langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit mit für beide Seiten ungewissem Ausgang konnte hier durch wenige Mediationssitzungen vermieden werden.